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Bebauungsplan-Änderung im OT Kirchlotheim, An der Trift - Inkrafttreten

Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl

Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Flur 2“ (Baugebiet „An der Trift“),

Ortsteil Kirchlotheim

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

          b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 81 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

  1. a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vöhl hat den o. g. Bebauungsplan mit dem aus nachfolgender Abbildung ersichtlichen Geltungsbereich als Satzung beschlossen.

 

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Der Bebauungsplan und die Begründung können auch auf der Homepage der Gemeinde Vöhl eingesehen und heruntergeladen werden.

 b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 81 (3) HBO

 Die Festsetzungen im B-Plan nach § 81 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

 Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

                                                                         gez.

Vöhl, 13. März 2018                                     Matthias Stappert
(Datum)                                                       (Bürgermeister)

 

Hier erhalten Sie die Unterlagen zur Einsicht zum Download: