Gerichte & Recht
In der Bürgerzeitung der Gemeinde Vöhl werden schon seit einigen Jahren die Geburtstage (ab dem 70. Lebensjahr) und die Ehejubiläen (Silberhochzeit, Goldene Hochzeit usw.) der Einwohner veröffentlicht.
Gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz (HMG) hat die Meldebehörde einmal jährlich darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Einwohner die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dadurch wird vermieden, dass unerwünschte Veröffentlichungen getätigt werden.
Gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz (HMG) hat die Meldebehörde einmal jährlich darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Einwohner die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dadurch wird vermieden, dass unerwünschte Veröffentlichungen getätigt werden.
Die Gemeinde Vöhl weist auf die Möglichkeit der Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren hin.
Nach dem Hessischen Meldegesetz darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln:
- Politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung
- Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen
- Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern
Der Hessische Datenbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Zeitungsverlage, die von den Meldebehörden im Rahmen von § 35 Abs. 3 Hessisches Meldegesetz (HMG) zur Verfügung gestellten Jubiläumsdaten zunehmend auch in ihrem Internetangebot veröffentlichen. Während es sich in den gedruckten Presseerzeugnissen um eine regional und zeitlich begrenzte Veröffentlichung handelt, ist eine Veröffentlichung im Internet weltweit und zeitlich unbegrenzt abrufbar.
Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu widersprechen.
Die Einwohner können diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, stellen. Das Einwohnermeldeamt ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Um das gesamte Dokument zu öffnen, bitte HIER klicken
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Nach dem Hessischen Meldegesetz darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln:
- Politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung
- Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen
- Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern
Der Hessische Datenbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Zeitungsverlage, die von den Meldebehörden im Rahmen von § 35 Abs. 3 Hessisches Meldegesetz (HMG) zur Verfügung gestellten Jubiläumsdaten zunehmend auch in ihrem Internetangebot veröffentlichen. Während es sich in den gedruckten Presseerzeugnissen um eine regional und zeitlich begrenzte Veröffentlichung handelt, ist eine Veröffentlichung im Internet weltweit und zeitlich unbegrenzt abrufbar.
Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu widersprechen.
Die Einwohner können diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, stellen. Das Einwohnermeldeamt ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
- Schiedsmann:
Günter Stubbe
Schöne Aussicht 24
Ortsteil Marienhagen
(0 56 35) 83 03
- Stellvertreter:
Wilfried Vogel
Am alten Sportplatz 2
Ortsteil Dorfitter
(0 56 31) 6 16 77
Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. informiert über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.
- Ortsgericht Vöhl I, zuständig für die Ortsteile Asel, Basdorf, Marienhagen und Vöhl:
Werner Gaydos
Basdorfer Straße 40
Ortsteil Vöhl
Tel. (0 56 35) 2 94
Vertreter:
Johannes Werner Müller
Bergstraße 12
34516 Vöhl-Marienhagen
Tel: (0 56 35) 89 07 - Ortsgericht Vöhl II, zuständig für die Ortsteile Dorfitter, Herzhausen, Obernburg und Thalitter:
Willi Tenge
Holzweg 5
Ortsteil Thalitter
Tel. (0 56 35) 5 52
Vertreter:
Wilfried Stieglitz
In den Gründen 24
34516 Vöhl-Thalitter
- Ortsgericht Vöhl III, zuständig für die Ortsteile Buchenberg, Ederbringhausen, Harbshausen, Kirchlotheim, Niederorke, Oberorke und Schmittlotheim:
Wolfgang Schwarz
Hagensteinweg 23
Ortsteil Schmittlotheim
Tel. (0 56 35) 14 46
Vertreter:
Friedrich Denhof
Kirchtalstrasse 4
34516 Vöhl-Buchenberg



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