In der Bürgerzeitung der Gemeinde Vöhl werden schon seit einigen Jahren die Geburtstage (ab dem 70. Lebensjahr) und die Ehejubiläen (Silberhochzeit, Goldene Hochzeit usw.) der Einwohner veröffentlicht.
Gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz (HMG) hat die Meldebehörde einmal jährlich darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Einwohner die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dadurch wird vermieden, dass unerwünschte Veröffentlichungen getätigt werden.
Alle betroffenen Einwohner, deren Jubiläen nicht in der Bürgerzeitung veröffentlicht werden sollen, reichen bitte bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Geburts- oder Hochzeitstag eine schriftliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, ein. Bei Ehejubiläen sind die Unterschriften von beiden Eheleuten erforderlich.
Vöhl, den 11. Januar 2012
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE V Ö H L
gez. Plünnecke, Bürgermeister
Gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz (HMG) hat die Meldebehörde einmal jährlich darauf hinzuweisen, dass die betroffenen Einwohner die Möglichkeit haben, eine Auskunftssperre zu beantragen. Dadurch wird vermieden, dass unerwünschte Veröffentlichungen getätigt werden.
Alle betroffenen Einwohner, deren Jubiläen nicht in der Bürgerzeitung veröffentlicht werden sollen, reichen bitte bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Geburts- oder Hochzeitstag eine schriftliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, ein. Bei Ehejubiläen sind die Unterschriften von beiden Eheleuten erforderlich.
Vöhl, den 11. Januar 2012
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE V Ö H L
gez. Plünnecke, Bürgermeister
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