Die Gemeinde Vöhl weist auf die Möglichkeit der Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren hin.
Nach dem Hessischen Meldegesetz darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln:
- Politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung
- Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen
- Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern
Der Hessische Datenbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Zeitungsverlage, die von den Meldebehörden im Rahmen von § 35 Abs. 3 Hessisches Meldegesetz (HMG) zur Verfügung gestellten Jubiläumsdaten zunehmend auch in ihrem Internetangebot veröffentlichen. Während es sich in den gedruckten Presseerzeugnissen um eine regional und zeitlich begrenzte Veröffentlichung handelt, ist eine Veröffentlichung im Internet weltweit und zeitlich unbegrenzt abrufbar.
Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu widersprechen.
Die Einwohner können diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, stellen. Das Einwohnermeldeamt ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Um das gesamte Dokument zu öffnen, bitte HIER klicken
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Nach dem Hessischen Meldegesetz darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln:
- Politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung
- Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen
- Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern
Der Hessische Datenbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Zeitungsverlage, die von den Meldebehörden im Rahmen von § 35 Abs. 3 Hessisches Meldegesetz (HMG) zur Verfügung gestellten Jubiläumsdaten zunehmend auch in ihrem Internetangebot veröffentlichen. Während es sich in den gedruckten Presseerzeugnissen um eine regional und zeitlich begrenzte Veröffentlichung handelt, ist eine Veröffentlichung im Internet weltweit und zeitlich unbegrenzt abrufbar.
Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu widersprechen.
Die Einwohner können diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, 34516 Vöhl, stellen. Das Einwohnermeldeamt ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
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