Richtlinien des Wittich-Verlages für redaktionelle Veröffentlichungen
Wir bitten alle Interessenten bei Veröffentlichungswünschen die nachstehenden vom Wttich-Verlag ausgegebenen Richtlinien zu beachten.
In der Bürgerzeitung der Gemeinde Vöhl werden Veröffentlichungen der Kirchengemeinden und örtlichen Vereine und Verbände kostenlos in folgendem Rahmen abgedruckt:
Als Maß zugrunde gelegt wird eine DIN-A4-Seite, mit Schreibmaschine in 1 Vi-Zeilen-Abstand geschrieben. In Ausnahmefällen (z. B. Jubiläumsveranstaltungen, Jahreshauptversammlungen) darf der Bericht auch bis zu 2 DIN-A4-Seiten umfassen. Berichte in Fortsetzungen werden nicht veröffentlicht.
Die Gestaltung und Größenordnung einer Veröffentlichung bleibt dem Verlag vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Abdruck von vorgegebenen Vorlagen.
Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Die Redaktion des Wittich-Verlages behält sich vor, bei Überschreitung des vorstehenden Textmaßes zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart auszugsweise zu bringen oder -ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen. Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten, Mitteilungen ist nicht möglich.
Unterschriften unter Vereins- und Verbandsmitteilungen können nicht gebracht werden. Die Texte müssen in Berichtsform abgefasst sein, damit eine redaktionelle Überarbeitung auf geringe Schwierigkeiten stößt.
Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Einzelpersonen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form von zu bezahlenden Anzeigen gebracht werden. Eine kostenlose Veröffentlichung innerhalb des redaktionellen Teils kann nicht erfolgen.
Der Redaktionsschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingehende Manuskripte werden in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufs gegenstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Berichte nicht entgegengenommen werden.
Berichte von politischen Parteien und deren Untergruppen, Bürgerinitiativen sowie auch solcher Vereinigungen, die um Stimmen werben, werden ausschließlich auf Ankündigung von Veranstaltungen und Versammlungen begrenzt. Stellungnahmen zu politischen Tagesfragen bleiben ebenso wie Leserbriefe unberücksichtigt.
Der Charakter der Bürgerzeitung als sachliche und auf kommunale Ebene abgestellte Informationsquelle muss neutral und parteipolitisch unabhängig bleiben.
Für dem Verlag zugegangene Manuskripte, Bilder oder andere Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Eine Rückgabe- oder Verwahrpflicht besteht nicht. In jedem Fall ist es sinnvoll, auf der Rückseite der Bilder Name und Anschrift anzugeben.
Die Bürgerzeitung dient zur besseren Information über das kommunale, kirchliche und Vereinsleben. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der Einsendungen Einschränkungen gemacht und der Berichterstattung Grenzen gesetzt werden müssen.
- Berichte nichtortsansässiger Vereine bleiben ohne Benachrichtigung des Einsenders unberücksichtigt.
- Zur Vermeidung von Fehlern bitte keine handgeschriebenen Manuskripte einreichen.
- Wiederholungen:
- Mitteilungen, die bereits veröffentlich wurden, können nicht nochmals in voller Länge wiederholt werden. Einem nochmaligen kurzen Hinweis steht nichts entgegen.
- Der Verlag archiviert keine Manuskripte. Auch dann nicht, wenn der Vermerk angebracht wird: "Bitte in der nächsten Ausgabe wiederholen". Wird dies ausnahmsweise gewünscht, ist der zur Veröffentlichung bestimmte Text für die jeweilige Ausgabe neu einzureichen.
- Fotos: Bitte reichen Sie zu einem Bericht höchstens 2 - 3 Fotos ein. Sind mehr Fotos eingesandt, behält sich der Verlag vor, eine Auswahl zu treffen. Es können nur qualitativ gute Originalfotos reproduziert werden. Bilder aus Zeitungen, Zeitschriften, kopierte Fotos sowie Computerfotos werden nicht veröffentlicht. Die Originalfotos sollten ein Mindestmaß von 9x13 bzw. 9 x 9 cm haben. Phantasieformen wie Sterne, Kreise oder ausgeschnittene Köpfe, Figuren usw. bleiben unveröffentlicht. Bildunterschriften auf der Rückseite der Fotos können keine Berücksichtigung finden. Name und Anschrift sollten auf der Rückseite vermerkt werden, damit die zur Gemeindeverwaltung zurückgesandten Bilder verteilt werden können.
- Reiseausschreibungen: Selbstverständlich werden Reiseziel, Termin, Programm in Kurzform, Preis und Anmeldeorte veröffentlicht. Reiseanpreisungen mit detaillierten Angaben dagegen nicht (bitte keine Reiseprospekte einsenden).
- Nachrufe, Danksagungen: Nachrufe für Verstorbene (auch wenn es Vereinsmitglieder waren), Glückwünsche an Mitglieder oder Mitbürger (z. B. Weihnachten und Neujahr) können nur als kostenpflichtige Anzeige berücksichtigt werden.
- Werbung für Firmen innerhalb eine redaktionellen Berichts (z. B. bei der Kirchweih des SV gibt es das gute "Meyer Bier") muss unterbleiben.
- Parteien und politische Interessengruppen haben sich auf die Ankündigung ihrer Veranstaltungen zu beschränken. Berichte dürfen keine politischen Aussagen, gleich welcher Art, beinhalten. Selbstverständlich kann jedoch z. B. über eine Fahrt oder ein Fest eine Berichterstattung erfolgen.
- Private Meinungen, Leserbriefe, gleich welcher Art und welchen Inhalts, werden nicht abgedruckt.
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